
Beschlussmarathon im Nationalrat - NEOS sorgen für Tempo
Ganz aktuell: Ergebnisse aus den Gruppen der Reformpartnerschaft. Konkrete Vorhaben bei Energie, Gesundheit, Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung und Bildung. Und ein neuer österreichischer Stabilitätspakt.

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Mehr als ein Jahrhundert nach dem Inkrafttreten der österreichischen Bundesverfassung steht das Land vor der Herausforderung, sein Staatssystem grundlegend zu erneuern und an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen. Komplexe Zuständigkeiten, Doppelstrukturen und eine vielfach überlagerte Aufgabenverteilung erschweren eine effiziente Verwaltung und klare Verantwortlichkeiten.
Daher wurde im Juni 2025 die Reformpartnerschaft bestehend aus Bund, Ländern, Gemeinden und Städte gegründet. Seither haben alle Untergruppen mehrmals getagt und wesentliche Fortschritte erzielt. Auf dieser Basis verständigen sich Bund und Länder bei der Landeshauptleute-Konferenz auf folgende konkrete Vorhaben:
Energie
Gesundheit
Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung
Bildung
Auf Basis dieser Beschlüsse wird noch im Dezember 2025 die Steuerungsgruppe tagen und die Umsetzungsschritte und gesetzlichen Anpassungen einleiten.
Bund und Länder bekennen sich zur Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts der EU. Dafür wird noch heuer ein österreichischer Stabilitätspakt geschlossen, welcher die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Gebietskörperschaftsebenen sowie die durch die Kompetenzverteilung bedingte Ausgabendynamik entsprechend berücksichtigt. Deshalb werden zusätzlich zum Abschluss des Stabilitätspakts im Rahmen der Reformpartnerschaft effizientere Strukturen geschaffen (wie unter anderem oben ausgeführt), um die Kostendynamik zu dämpfen und die Verantwortung von Finanzierung und Aufgaben zusammenzuführen. Der Finanzausgleich ist dementsprechend anzupassen. Gleichzeitig wird auch die Transparenz der öffentlichen Finanzen und der wechselseitige Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern intensiviert und das laufende Controlling nach Maastricht verbessert. Gleichzeitig wird auch die Transparenz der öffentlichen Finanzen und der wechselseitige Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern intensiviert und das laufende Controlling nach Maastricht verbessert. Gleichzeitig werden durch eine Novellierung der Gebarungsstatistik-Verordnung die bestehenden Berichtspflichten an die Statistik Austria geprüft und erforderliche Erweiterungen rechtlich verankert.
Über allfällig erforderliche Erweiterungen ist das Einvernehmen herzustellen.

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